Mit der Einführung der neuen Sicherheitsmaßnahmen im Januar 2004, ist die Vorbereitung des Handgepäcks für Passagiere noch komplizierter geworden.
Den Beweis dafür liefern die langen Schlangen, die sich täglich an den Sicherheitskontrollen bilden und zudem mehr Sichereitspersonal verlangen.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor Abflug genau über verbotene Gegenstände und Flüssigkeiten im Handgepäck informieren. Hier im eDreams Reiseblog finden Sie alles, was Sie zum Thema wissen müssen.
Verbotene Gegenstände
Das Wichtigste ist, dass es Passagieren nicht gestattet ist Gegenstände mit in den Boarding-Bereich zu nehmen, die eine Gefahr für Fluggäste und Besatzung darstellen könnten, wie:
– Flüssigkeiten: Flüssigkeiten oder Stoffe mit änhlicher Konsistenz sind nur in begrenzter Menge erlaubt mitzuführen.
– Gewehre und sonstige Waffen: Jedes Objekt, das ein Projektil abfeuern kann, ist im Handgepäck nicht gestattet. Außerdem sind Gegenstände mit Kanten oder Spitzen, die zu Verletzungen führen können, nicht erlaubt.
– Stumpfe Gegenstände: Diese können als Schlagwaffe genutzt werden und sind deshalb nicht zulässig. Beispiele hierfür sind: Stöcke, Paddel und Skateboards.
– Sprengstoffe und brennbare Stoffe: Verboten ist das Mitführen von explosiven oder leicht brennbaren Substanzen.
– Chemikalien und giftige Substanzen
In den folgenden Ausnahmen dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden:
Sie müssen in einzelnen Behältern, welche das Fassungsvermögen von 100 ml nicht überschreiten dürfen, verschlossen sein und zusammen in einem verschließbaren Plastikbeutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
Folgende Flüssigkeiten dürfen Sie in so einem Plastikbeutel mitführen:
– Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup.
– Cremes, Pasten (einschließlich Zahnpasta), Lotionen und Öle
– Parfums
– Gel, z.B. Duschgel oder Shampoo
– Deodorants
Was darf auf Ihren Reisen auf gar keinen Fall fehlen?
5 responses to “Gegenstände im Handgepäck”